FAQ zur Corona-Pandemie

Der Bundesverband Metall hat für seine Mitglieder auf seiner Webseite aktuelle Informationen bereitgestellt:

Hier finden Metallbetriebe kurz gefasst Antworten und Hinweise zu wichtigen Fragen sowie Beiträge für Betriebe im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus. Dies soll eine erste Hilfestellung sein. Die Antworten und Hinweise ersetzen keine anwaltliche und / oder steuerrechtliche Beratung.

Aktualisierte FAQ

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren:

Geschäftsstelle Mo. – Fr.: 8 – 14 Uhr

Tel: 06821-105105

BAG-Urteil: Rückzahlungsverpflichtung von Sonderzahlungen nach Kündigung

BAG-Urteil: Rückzahlungsverpflichtung von Sonderzahlungen nach Kündigung

Das BAG bestätigt in seiner Entscheidung vom 27.06.2018 (Az: 10 AZR 290/17), dass Klauseln in Tarifverträgen, die eine Rückzahlungsverpflichtung von Sonderzahlungen nach Kündigung durch den Arbeitnehmer vorsehen, wirksam sind. Der Arbeitnehmer wird dadurch nicht in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1GG (Berufsfreiheit) verletzt. Dies gilt auch dann, wenn der Tarifvertrag mangels beiderseitiger Tarifbindung im Arbeitsvertrag nur in Bezug genommen wurde. https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2018&nr=20566&pos=2&anz=38&titel=R%FCckzahlung_einer_tarifvertraglichen_Sonderzuwendung_bei_Ausscheiden_bis_zum_31._M%E4rz_des_Folgejahres

Weil die tarifvertraglichen Regelungen ausdrücklich Bestand haben, ist das eigentlich ein Werbeurteil für Tarifbindung.

Vergaberecht: Übergang zu elektronischen Bauvergaben

Übergang zur elektronischen Vergabe

Zum 19. Oktober 2018 laufen die Übergangsfristen der VOB/A EU ab. https://dejure.org/gesetze/VOB-A/23_EU.html

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft weist in anliegendem Rundschreiben die Betriebe darauf hin, sich auf die ausschließlich elektronische Abgabe von Angeboten im Vergabeverfahren einzustellen. Die öffentlichen Auftraggeber unterhalten in der Regel unkompliziert zu nutzende Plattformen. Der Zugang ist kostenfrei. Einer besonderen Signatur bedarf es in der Regel nicht.

Keine SoKa Bau-Beiträge für Metallbauer

Essen, 20. Oktober 2017

Keine SoKa Bau-Beiträge für Metallbauer

Verbändevereinbarung schafft Klarheit für Innungsmitglieder

Metallbaubetriebe in den Innungen sind künftig besser vor unberechtigten Forderungen der Sozialkasse der Bauwirtschaft (SoKa-Bau) geschützt. Der Gesetzgeber hatte anlässlich der Verabschiedung des Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetzes im Dezember 2016 auf eine einvernehmliche Regelung zur Abgrenzung der Tarifverträge der am Bau beteiligten Unternehmerverbände gedrängt. Insbesondere sollte die Abgrenzung klarstellen, wer von den Sozialkassen des Baugewerbes betroffen sei und wer nicht.

In einer Allianz mit sechs Ausbauverbänden und moderiert vom Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) verständigte sich das Metallhandwerk nun– vertreten durch den Bundesverband Metall und unterstützt von Vertretern aus den Landesverbänden – nach intensiven Verhandlungen mit den Tarifpartnern der Bau- und Ausbauverbände auf eine Vereinbarung. Damit sollen künftig Auseinandersetzungen zu branchenbezogenen Abgrenzungsfragen weitgehend vermieden und offene Fragen einvernehmlich gelöst werden.

BVM-Vizepräsident Martin Hunold freut sich über das Ergebnis: „Die jetzt erreichte Einigung zwischen den Ausbau- und den Bauverbänden ist ein gutes Ergebnis für das organisierte Metallhandwerk. Unsere Mitglieder in den Innungen sind weiterhin vor dem Zugriff der SOKA-BAU geschützt. Gleichzeitig bietet das Konsultationsverfahren die Grundlage für weniger Gerichtsverfahren. Zukunftsfähig wird die Vereinbarung durch die Berücksichtigung des Trends zur zunehmenden Spezialisierung unserer Mitglieder. Auch wer sich auf Teilbereiche des Metallhandwerks konzentriert, wird überwiegend zukünftig nicht von der SOKA-BAU erfasst“.

Die Verbändevereinbarung enthält folgende Elemente:

  • ein Verfahren zur Koordinierung der Geltungsbereiche der jeweiligen Tarifverträge,
  • die Einbeziehung der Tarifvertragsparteien bei Konflikten von tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen mit Sozialkassen,
  • ein Konsultationsverfahren der SOKA-BAU zur Regelung unklarer Abgrenzungsfragen sowie die Bereitschaft der Sozialkassen des Maler- und Lackiererhandwerks (Die Malerkasse), des Dachdeckerhandwerks (SOKA-DACH), des Gerüstbauerhandwerks (SOKA Gerüstbau) und des Steinmetzhandwerks (ZVK Steinmetz) im Bedarfsfall entsprechende Verfahrensvereinbarungen zu treffen,
  • neue Abgrenzungskriterien für das Elektro-, Metall-, SHK- sowie Tischler-und Schreinerhandwerk, die zeitnah tarifvertraglich umgesetzt werden sollen.

Bedeutung für das Metallhandwerk

Für die in den Innungen des Metallhandwerks organisierten Unternehmen ist das Verhandlungsergebnis ein positives Signal. Sie sind auch zukünftig nicht verpflichtet, Beiträge zur SOKA-BAU zu zahlen. Auch und gerade die Unternehmen, die sich spezialisieren, z.B. auf die Montage, werden bei Nachweis der Mitgliedschaft in der Innung, Eintragung im Metallbauerhandwerk sowie überwiegender Tätigkeit im Metallbauerhandwerk und Vorliegen eines entsprechenden Tarifvertrags von der Mitgliedschaft bei der SOKA-BAU befreit.

Neu ist auch, dass Betriebe, die zum Stichtag 30. Juni 2014 Mitglied einer Metallinnung waren, unwiderruflich von der Beitragspflicht zur SoKa Bau befreit sind.

Dort, wo in der Vergangenheit die Sozialkassen die Unternehmen vor den Gerichten verklagten, steht jetzt ein außergerichtliches Konsultationsverfahren, das in strittigen Fällen eine Einigung herstellen soll.

„Dieses Ergebnis war nur zu erreichen, weil es uns gelungen ist, über das Metallhandwerk hinaus und mit unserem Sozialpartner der IG Metall eine Allianz zu schmieden. Es ist auch ein starkes Signal in Richtung der Politik, dass das Handwerk seine Belange eigenständig und erfolgreich regeln kann, ein Beitrag zur Tarifautonomie“ unterstreicht BVM-Hauptgeschäftsführer Dr. Michael Oelck den erreichten Erfolg.

 Zum Metallhandwerk gehören über 36.500 Metallbau- und Feinwerkmechanik-Betriebe, die rund 57 Mrd. Umsatz erzielen, ca. 465.000 Menschen beschäftigen und über 28.000 Lehrlinge ausbilden.

Quelle: BVM